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Zweigeteilter giebelständiger Fachwerkbau in den Formen der Zeit um 1700. Neben seiner Bedeutung als Dokument einer historischen Epoche ist der Bau gegenüber der Einmündung der Hintergasse in die Hauptstraße auch städtebaulich wertvoll. Bemerkenswert sind weiter die sehr breitgelagerten Proportionen und die Diagonalstreben in den Brüstungsgefachen als Schmuckform.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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