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Der zweigeschossige giebelständige Fachwerkbau der ersten Hälfte des 18. Jh. zeichnet sich durch den Reichtum seiner Schmuckformen in den Gefachen aus: geschweifte diagonale Streben mit Nasen, Feuerböcke mit Rosetten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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