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Verputzter giebelständiger Fachwerkbau der ersten Hälfte des 18. Jh. Der Bau ist in seinen Proportionen vergleichbar mit Hauptstraße 25/27; ein Fachwerk ähnlicher Qualität ist zu erwarten. Dem Bau kommt überdies am Beginn der straßenmarktartigen Aufweitung der Hauptstraße eine besondere städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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