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Lahn-Dill-Kreis
Dillenburg
  • Hauptstraße (Dillenburg) 42
Flur: 20
Flurstück: 225

Stattlicher giebelständiger Fachwerkbau mit kleinem Krüppelwalm, erste Hälfte 18. Jh. Hervorzuheben ist die Folge von übereinanderstehenden Mannformen in Giebelmitte, die über der Kehlbalkenlage von einem Feuerbock abgeschlossen wird. Über dem ersten Obergeschoss kragen profilierte Stichbalkenenden leicht vor. In den Eckständern befinden sich zwischen Volutenformen kleine Säulen, im ersten Obergeschoss in gedrehter Form.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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