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Im Kern Fachwerkbau der ersten Hälfte des 18. Jh., der durch seine Lage in einem Knickpunkt der Hauptstraße und an der Einmündung einer zum Rathaus führenden Gasse städtebaulich bedeutsam ist. Im Detail vergleichbar mit Hauptstraße 42: in den Eckständern im ersten Obergeschoß gedrehte, darüber schlanke Säulen mit Schaftring. Auch die zur Gasse gelegene Traufseite mit profiliertem Geschossübergang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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