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Schmaler Fachwerkbau der ersten Hälfte des 18. Jh., der nach dem Bau Nr. 48 wieder die Giebelständigkeit aufnimmt. Die Eckständer der oberen Geschosse mit schlanken Säulen zwischen Volutenformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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