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Tiefgestaffelte Baugruppe, die bis nahe an die Stützmauer des Kirchbergs her anreicht. Im vorderen Bereich ein Fachwerkbau des 18. Jh., während im hinteren Abschnitt die Kernsubstanz noch bis ins 16. Jh. zurückreicht. Der Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung. Er ist zudem von besonderem wissenschaftlichem Wert für die Erforschung der Stadtgeschichte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |