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Dreigeschossiger giebelständiger Bau. Proportion und Geschossvorsprünge des verkleideten Gebäudes lassen ein ungestörtes Fachwerk der Zeit um 1700 erwarten. Der Bau zeichnet sich weiter aus durch seine Lage an einem zur Kirchbergsterrasse führenden Treppen weg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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