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Lahn-Dill-Kreis
Dillenburg
  • Hauptstraße (Dillenburg) 102
Flur: 21
Flurstück: 179/4

Stattlicher Bau eines Kaufmanns, die Geschosse heute vollständig zu Wohnzwecken genutzt. Die ursprünglich vollkommen ungeteilte Nutzung der oberen Geschosse als Lagerfläche ging dabei verloren. Die Obergeschosse des Fachwerkbaus zeigen die Verstrebung mit sich kreuzenden Kopf- und Fußbändern, wie sie seit 1500 gebräuchlich ist. Fensterformate und das Schalgesims gehen auf barocke Veränderungen zurück. Der über einem massiven Sockelbereich mit gewölbtem Keller errichtete Bau liegt hinter der Flucht der übrigen Bauten der Hauptstraße und verdeutlicht so eine ältere Bebauungslinie in der Dill-Niederung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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