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Traufständiger Fachwerkbau mit Zwerchhaus am Übergang von der Hauptstraße zum Wilhelmsplatz. Er ist wohl als Teil der ab dem Beginn des 18. Jh. erfolgten regelmäßigen Bebauung des Wilhelmsplatzes zu sehen. Hervorzuheben sind die ursprüngliche Gestaltung des Erdgeschosses mit hochliegendem Kellerraum in Fachwerk und die beiden Fenstererker des Obergeschosses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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