Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Verputzter Fachwerkbau mit ungestörtem Gefüge, der zumindest in die Zeit um 1700 zu datieren ist. Über den wohl mit durchgehenden Ständern aufgeschlagenen unteren Bereich ist ein weiteres Geschoss aufgestockt. Eine vorkragende Gebäudeecke wird von zwei Bügen getragen, die in Form von Drachenköpfen geschnitzt sind. Zum Hüttenplatz hin ein Zwerchhaus. Der geschichtlich bedeutsame Bau im Nahtbereich zwischen Hüttenplatz und Untertor ist auch städtebaulich wertvoll.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |