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Traufständiger dreigeschossiger Fachwerkbau mit mittigem Zwerchhaus. Der Rähmbau mit profilierten Schwellen, den durch Knaggen, hohe Fußbänder und Halsriegel ausgesteiften Eck- und Bundständern ist in die Zeit um 1700 zu datieren. Im Inneren Stuckdekoration der Entstehungszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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