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Das dreigeschossige Fachwerkwohnhaus aus der zweiten Hälfte des 17. Jh. setzt als Beginn einer Staffel giebelständiger Häuser einen wichtigen städtebaulichen Akzent im Straßenbild. An der linken Hausseite ist eine Ständer-Rähm-Mischbaukonstruktion als rezenter Bestand sichtbar. Die rechte Hausseite ist, den Geschoßüberstand negierend, verputzt, die linke Seite des Hauses ist verschiefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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