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Im Erdgeschoss massiv erneuerter, darüber mit kunstvollem Schieferbehang verkleideter Fachwerkbau des frühen 18. Jh. (an der Traufseite sind profilierte Schwellen erkennbar). Der Bau ist von der Marbachstraße Blickfang des abknickenden Kirchberges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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