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Der Stadterweiterung Ende des 19. Jh. zuzuordnender traufständiger Wohnungsbau, mit farbigen Blendziegeln und einer reichen Werksteingliederung. Die Mittelachse des seitlich erschlossenen Baus ist betont durch ein dreiteiliges Fenstermotiv und einen hohen Zwerchgiebel mit einer kleinen Bekrönung. Der etagenweise bewohnte Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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