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Von der ursprünglichen Hofanlage, die 1576 von Johann VI. auf der Wüstung des Dorfes Feldbach errichtet wurde, ist heute ein schlichtes, in verschiefertem Fachwerk errichtetes Wohngebäude mit Mansarddach erhalten, dem sich noch ein massives Stallgebäude anschließt. Die beiden auf das 18. Jh. zurückgehen den Bauten sind Kulturdenkmale.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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