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Der neoklassizistische Villenbau wurde 1914/1915 von dem Dillenburger Gruben- und Hüttenbesitzer Carl Grün (1851-1916) erbaut. Ein zentraler Säulenportikus mit bekrönendem Dreiecksgiebel an der Südseite bezieht sich auf einen streng gefassten Außenraum, dessen Bepflanzung und Einfriedigung unverzichtbarer Bestandteil der Anlage sind. Neben der künstlerischen Bedeutung belegt der Bau die Aufsiedlung der Südflanke des Schlossberges um 1900 und ist so auch geschichtlich bedeutsam.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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