Ehemaliges Stockhaus, Zustand Mai 2023 (Foto: J. Brod, LfDH)
ehem. Stockhaus
Schloßberg 20, ehem. Schramm'sches Haus und Kriminalgefängnis, Südseite (Foto: M. Göddel, LfDH)
Schloßberg 20, ehem. Schramm'sche Haus und Kriminalgefängnis, Nordseite (Foto: M. Göddel, LfDH)
Schloßberg 20, ehem. Kriminalgefängnis, Südostseite (Foto: M. Göddel, LfDH)
Stadt und Schloß, Schloßberg Dillenburg, 1800, Stich, Stadtarchiv Dillenburg (StadtA DIL, D. 3.1, 901)
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Lahn-Dill-Kreis
Dillenburg
  • Schloßberg 20
Ehemaliges Stockhaus und Kriminalgefängnis
Flur: 23
Flurstück: 11

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage

Ehemaliges Stockhaus und Kriminalgefängnis

Das zweigeschossige, massive Gebäude mit Walmdach diente ehemals als Stockhaus (Gefängnis) und war Bestandteil der im Siebenjährigen Krieg (1756-63) zerstörten Schlossanlage. Während die baulichen Reste des Schlosses als Steinbruch (teilweise zum Bau der Wilhelmstraße) genutzt wurden, erschien die Abtragung an der nördlichen Zwingerterrasse zur Stadt hin zu gefährlich. Zudem wurden die Räumlichkeiten aufgrund fehlender Alternativen zur Unterbringung der Gefangenen benötigt. Die Einbindung der Außenwände und unterirdischer Räume in die sog. Hohe Mauer (erbaut 1523-36) sowie die Überlieferung von inhaftierten Personen um 1570 lassen eine Bauzeit Mitte des 16. Jahrhunderts vermuten. Die kleinen Fensteröffnungen bezeugen die Gefängnisnutzung und entsprechen im Inneren jeweils einer Zelle (pro Etage sechs Zellen, geteilt durch einen Längsflur).

Östlich des Stockhauses befindet sich das ehemalige Schramm’sche Haus, ein zweigeschossiges, längsrechteckiges Gebäude mit Walmdach von 1726 (d). An die östliche Schmalseite schließt rechtwinklig ein zweigeschossiger Anbau von 1828 (d) sowie eine Holzremise an. Das Gebäude wurde vermutlich seit dem 18. Jahrhundert in Ergänzung zum Stockhaus bis nach dem Ersten Weltkrieg als Gefängnis genutzt. Der Historische Verein übernahm die Gebäude Anfang der 1920er Jahre, die nach einem Umbau von 1928 bis in die 1980er Jahre als Jugendherberge genutzt wurden.

Das Hauptgebäude wurde in Fachwerkbauweise errichtet. Bemerkenswert ist die differenzierte Verwendung von Eichenholz für die Umfassungswände und Kiefernholz für Zwischenwände. Die Südwand des Erdgeschosses besteht aus massivem Bruchsteinmauerwerk. Ein unterirdischer Keller sowie ein Sturz zu einem früheren Abgang zu den darunterliegenden Kasematten lässt möglicherweise einen Vorgängerbau vermuten. Aufgrund der nachfolgenden Umbauten im 19. und 20. Jahrhundert ist die bauzeitliche Raumaufteilung nicht mehr vollständig ablesbar. Um 1825 erfolgte ein umfassender Umbau, um den östlich angebauten Querflügel anzuschließen. Hierzu wurden Verbindungsflure geschaffen und die Raumstruktur verändert. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Südwand durch einen massiven, mittig auskragenden Gebäudeteil ergänzt.

Das zweigeschossige Nebengebäude mit einem flachen Walmdach von 1828 schließt an die östliche Schmalseite des Hauptgebäudes an und endet direkt auf der Hohen Mauer. Das Fachwerkgefüge erscheint rein funktional, was bereits auf eine bauzeitliche Fassadenverkleidung hindeutet. Historische Abbildungen zeigen zumindest ab 1800 verputzte oder verkleidete Fassaden der Gebäude.

Insbesondere durch die Herbergsnutzung im 20. Jahrhundert erfolgten umfangreiche Umbaumaßnahmen, durch die die bauzeitliche Raumstruktur verändert wurde. Um 1960 wurden teilweise Innenwände beseitigt, auf denen sich vermutlich Graffitis und Malereien der ehemaligen Gefängnisinsassen erhalten hatten.

Nach der Schleifung der Festungswerke und der zerstörten Schlossanlage 1768 waren das Stockhaus zusammen mit dem ehemaligen Schramm’schen Haus die einzigen baulichen Zeugnisse der ehemaligen Dillenburger Schlossanlage. Damit sind die Gebäude nicht nur von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung, sondern sind aufgrund der exponierten Lage auf dem Schlossberg von besonderer städtebaulicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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