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Fachwerkeinhaus aus der Zeit des regelmäßigen Wiederaufbaus nach dem Dorfbrand 1791. Der zum Donsbachtal gelegene Giebel des Wohnbereichs mit aussteifenden Mannformen und profiliertem Geschossüberstand. Auch hier war der Wohnteil ursprünglich über den massiven Sockelbereich zugänglich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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