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Zweigeschossiger Fachwerkbau vom Typ des Einhauses, Bestandteil des planmäßigen Wiederaufbaus nach dem Dorfbrand 1791. Der Bau ist inschriftlich datiert 1794. Wie Grubstraße 15 auch hier der zum Donsbachtal gelegene Wohnteil noch in barocken Fachwerkformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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