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Zweigeschossiges Fachwerkeinhaus, historisch besonders wertvoll durch die Inschrift im Rahm des Erdgeschosses: IM JAHR 1791 DEN 10 SEPTEMBER WIR HATTEN ALLES EINGESCHEUERT, DA ENTSTAD EIN GROSSES FEUER NICHTS BRACHTEN WIR AUS UNSERM HAUS, JOST BENNER UND ANNA KATRINA EH UND BAULEUT AUFGESCHLAGEN DEN 28. JUNI 1793.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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