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Über einem massiven Sockel errichtetes zweigeschossiges Fachwerk-Einhaus. Es vereinigt zwei Wohnteile und den mittig gelegenen Scheunenteil unter einem First. Der zur Rutschstraße gelegene Wohnteil mit inschriftlicher Datierung 1793. Der Bau dokumentiert den Variantenreichtum der nach dem Brand von 1791 planmäßig errichteten Höfe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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