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Zweigeschossiger Rähmbau, der Geschossübergang mit vorkragendem Versatz, die Schwelle des Obergeschosses mit umlaufendem Tau. Im Rähm des Erdgeschosses Inschrift: DIESER SCHULBAU IST VERFERTIGT UND AUFGESCHLAGEN DEN 22. AUGUST 1798 DURCH DEN ZIMMERMEISTER ANDREAS WELZ VON OFFENBACH.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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