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Langgestreckte Hofanlage, die jeweils zwei Wohn- und Scheunenteile unter einem First vereinigt. Zur Schulstraße Fachwerk noch in barocker Figuration, zum Zimmerplatz hin Verzicht auf horizontales Riegelwerk. Der im Zuge des Wiederaufbaus nach dem Dorfbrand von 1791 errichtete Bau ist Teil einer eindrucksvollen Reihung giebelständiger gestreckter Hofanlagen in der ansteigenden Schulstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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