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Das giebelständige zweigeschossige Einhaus mit mehreren Wohn- und Scheunenteilen, errichtet in Fachwerk über einem massiven Untergeschoss, zeichnet sich durch seine Schmuckformen wie Eckständer mit Spiegel bzw. eingestelltem Baluster oder das umlaufende Tau in der Schwelle des Obergeschosses und durch seine Inschrift aus, die die Brandereignisse von 1791 und den Wiederaufbau von 1792 ausführlich darstellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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