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Unmittelbar zur Straße gelegene, traufständige Fachwerkscheune, im Torsturz datiert 1734. Bemerkenswert an diesem dreizonigen, mit durchgehenden Ständern errichteten Bau ist die reiche Gestaltung des Fachwerks wie die Profilierung der übereinanderliegenden Rähm- und Schwellenteile, Andreaskreuz und Streben mit Schnitzereien über dem Scheunentorsturz und die Putzornamentik der Ausfachungen. Die Scheune ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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