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Traufständige, von der Hauptstraße aus erschlossene Doppelscheune aus dem 18. Jh. Der Bau dokumentiert mit weiteren Scheunen den Variantenreichtum in Eibach bei der Errichtung bäuerlicher Wirtschaftsgebäude. Der langgestreckte Baukörper hat zudem besondere Qualität für die Bildung des Straßenraumes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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