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Etwas von der Straße zurückliegend, ein traufständiges zweigeteiltes Fachwerkwohnhaus, inschriftlich datiert 1778. Über einem massiven Untergeschoss sind zwei Fachwerkgeschosse aufgestockt mit jeweils profilierten Schwellen und gering vorkragenden Balkenköpfen. Die Bundständer sind durch Mannformen ausgesteift. Die mittig zusammenliegenden Eingänge sind über eine Freitreppe erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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