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Dreiseitige umbaute Hofanlage, die mehrere Wohn- und Wirtschaftsgebäude aus dem 18. und 19. Jh. vereinigt. Das kontinuierliche Wachstum eines bäuerlichen Anwesens um einen Hof ist in Eibach singulär. Weitere Bedeutung kommt dem Hof durch das im rückwärtigen Bereich erhaltene ehemalige Brauhaus zu. Das gesamte Ensemble des Hofes ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |