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Zweigeschossiger traufständiger Fachwerkbau, inschriftlich datiert 1763. Als Bestandteil einer geschlossenen Bebauung auf der südlichen Seite des Reußewegs mit Scheunen und Wohnbauten, die sich nach Westen und Osten fortsetzt, von städtebaulichem Wert, durch die auf einen Dorfbrand hinweisende Inschrift von besonderem Wert für die Dokumentation der Ortsgeschichte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |