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Giebelständiger, etwas aus der Bauflucht des Reußewegs zurückspringen der Fachwerkbau, im Putz datiert 1779. Die Giebelseite vollkommen ungestört mit gering vorkragenden Geschossversätzen, ungestörtem Verlauf der Aussteifung der Bundständer durch Fuß- mit Gegenstreben. In den Gefachen geringe Reste von Putzornamentik.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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