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Giebelständiger Fachwerkbau noch des 17. JH., über zwei Geschosse reichende Eckständer, enge Ständerstellung, die Geschossbalken mit Konsolenfries, geschoßweise Aussteifung durch hohe Fußstreben. Sehr schön die dreiteilige, 1835 datierte Tür, daneben der Zugang zum Stall.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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