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Frohnhausen liegt nordöstlich von Dillenburg auf der rechten Uferseite der Dietzhölze. Das Dorf war im 18. Jh. das größte im Dillenburger Amtsbereich. Es wurde 1778 bei einem Dorfbrand zerstört. Nur wenige Gebäude sowie der Kirchhof mit dem gotischen Westturm der Kirche überdauerten den Brand. Der nach dem Brand erstellte Situationsplan zeigt, dass Frohnhausen ein unregelmäßig bebautes Haufendorf war. Begünstigt durch eine 1774 eingerichtete Feuerversicherungsanstalt erfolgte sofort nach dem Brand der Wiederaufbau des Dorfes nach einem Bebauungsplan des Dillenburger Bauinspektors Sckell. Der Bebauungsplan zeigt drei zur Dietzhölze parallele Straßenzüge, die von einer Querachse und zwei kürzeren Gassen gekreuzt werden. Im nordöstlichen Abschnitt der Hauptstraße (der mittleren der drei zur Dietzhölze parallelen Straßen) und in der genannten Querachse (Rathausstraße/Bahnhofstraße) befand sich ursprünglich ein offener Wasserlauf. Im Schnittpunkt dieser beiden Straßen lag das Bürgermeisteramt, ursprünglich ein stattlicher barocker Fachwerkbau, der jedoch durch einen modernen Bau ersetzt wurde. Der Gebäudetyp des Wiederaufbaus waren giebelständige Einhäuser mit gleichbleibender Firstausrichtung. Die Gebäude waren unmittelbar sich gegenüberliegend angeordnet, so dass dazwischen offene Hofräume entstanden, die auch heute noch größtenteils unbebaut sind. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass dem Bevölkerungswachstum zu Beginn des 19. Jhs. nicht mit baulicher Erweiterung, sondern mit planmäßig durchgeführten Gebäudeteilungen geantwortet wurde. Die beim Wiederaufbau errichteten Gebäude variierten in ihrer Größe nach den Besitzverhältnissen der Eigentümer. Die Vermögenderen erhielten die zentralen Bauplätze, vollkommen mittellose erhielten am Ortsrand Parzellen, die im Besitz der Voreigentümer verblieben, bis jene sie erwerben konnten. Das heutige Erscheinungsbild Frohnhausens ist von diesen Bedingungen des Wiederaufbaus nach 1778 und der Gebäudeteilungen im frühen 19. Jh. geprägt, so dass eine Gesamtanlage aufgrund der geschichtlichen Bedeutung ausgewiesen wird. Die Gesamtanlage umfasst die Bebauungsgrenze des planmäßig wieder aufgebauten Dorfes von 1778, ergänzt um eine Mühlenanlage am südöstlichen Ortsrand. Innerhalb der Gesamtanlage liegt der unregelmäßig begrenzte Kirchhof, der den nordöstlichen Abschluss der Brühlstraße bildet und von der Hauptstraße durch eine kurze Gasse erschlossen wird.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |