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Über massivem Untergeschoss errichtetes zweigeschossiges Fachwerkeinhaus mit zwei Wohneinheiten, die auf planmäßige Gebäudeteilungen zu Beginn des 19. Jh. zurückgehen. Der im Zuge des Wiederaufbaus Frohnhausens errichtete Bau ist durch seine die Brandereignisse von 1778 wiedergebende In schrift und die gedrehten Säulen der Eckständer besonders bedeutsam.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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