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Zweigeschossiger giebelständiger Fachwerkbau, der den Teil des 1778 planmäßig wiedererrichteten Ortskerns von Frohnhausen nach Nordosten begrenzt. Im Unterschied zu den übrigen Gebäuden wurde der Bau mit durchgehenden Ständern aufgeschlagen. Rähm und Schwelle liegen aufeinander auf und sind durch eine Profilierung optisch getrennt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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