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Lahn-Dill-Kreis
Dillenburg
Manderbach
  • Dillenburger Straße 1
Evangelische Kirche
Flur: 17
Flurstück: 370/2

1830 fertig gestellter kleiner Saalbau, in Bruchstein errichtet. Walmdach mit mittigem Dachreiter, Laterne und Spitzhelm. Zugang auf der Ostseite mit schöner zweiflügeliger Tür mit vorgesetzten Füllungen. Der als Eierstab ausgebildete Kämpfer mit Datierung 1831. Im Innern flache Decke auf zwei Längsunterzügen. Dreiseitige Emporen auf Holzsäulen, die auf der Empore bis zu den Unterzügen fortgeführt werden. Die Kanzel mit Schalldeckel liegt erhöht hinter dem Altar vor der Westwand. Bemerkenswert die Wangen des Gestühls mit hängenden Tüchern in flachem Relief. Die an der Nahtstelle zwischen Unter- und Oberdorf errichtete Kirche ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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