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In Fachwerk errichtete Doppelscheune, die Teil des planmäßigen Wiederaufbaus des Unterdorfs nach dem Brand von 1825 ist. Bemerkenswert neben der bautypologischen Form der Doppelscheune ist der Stroh-Lehm-Behang an der westlichen Traufseite, der in dieser Form im Dillgebiet nur noch in Ober-Roßbach (Haiger) zu finden ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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