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Zweigeschossiges Fachwerkeinhaus, Scheunenteil verändert, Bestandteil des planmäßigen Wiederaufbaus nach dem Dorfbrand von 1772. Der Bau mit den Charakteristiken der einheitlichen Planung des Wiederaufbaus, wie der giebelseitige Zugang, hebt sich aber durch sein Fachwerkgefüge (profilierter Geschossversatz, Mannformen) und Schmuckformen (Eckständer mit Balustern) als vermutlich translozierter Bau hervor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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