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Giebelständiges Fachwerkeinhaus, Bestandteil des planmäßigen Wiederaufbaus Nanzenbachs nach dem Brand von 1772. An der Einmündung der Schwarzbachstraße in die Hauptstraße besonders markant gelegen. Der Bau weist wie Hauptstraße 48 noch barocke Elemente auf und hebt sich auf diese Weise von den übrigen, schlichteren Bauten ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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