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Im Jahr 1709 wurde das Wohnhaus der Walkmühle errichtet, ein Fachwerkbau, dessen repräsentative Fassade die Mannfiguren an den Eckständern akzentuieren. Die inschriftliche Datierung findet sich an dem Erdgeschoßrähm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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