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Zweigeschossiger Fachwerkbau mit massivem Sockelgeschoss, der zusammen mit Hauptstraße 56 eine lang gestreckte Hauseinheit bildet. Der Bau liegt in der zur Hauptstraße herabführenden Schwarzbachstraße städtebaulich markant. Der Giebel zeigt durchgehende Ständer, die im Obergeschoss durch Mannformen ausgesteift sind. Teil des planmäßigen Wiederaufbaus Nanzenbachs nach 1772.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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