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Von der zentralen Werkstätte der Gruben im oberen Scheide-Tal sind erhalten der Bau der Direktoren-Villa und ein Teil der Werkstattgebäude, beide errichtet in der Zeit nach 1900. Villa und Werkstattgebäude sind Kulturdenkmale aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung. Sie dokumentieren eindringlich die Bedeutung des Bergbaus im Schelder-Wald für die Eigen-Verhüttung im Dill-Gebiet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |