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Zweigeschossiger traufständiger Fachwerkbau der zweiten Hälfte des 18. Jh. An der Traufseite Geschossversatz mit vorkragenden Balkenköpfen, profilierter Schwelle, zwischen den Balken jeweils schmale Kehlen und Füllholz mit Rundstab. Das Rahm des Erdgeschosses mit Resten eines Klötzchenfrieses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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