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Kleinformatiges Fachwerkwohnhaus, das in einer Ständerbauweise errichtet wurde. Die eingestellten Schwertungen steigen von der Schwelle bis zum Rähm auf. Das Haus, dessen baulicher Kern bis in das 17. Jh. zurückreicht, ist vermutlich als Wirtschaftsgebäude erbaut worden. Als eines der ältesten Baulichkeiten im Ort ist das Haus als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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