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An der Einmündung der Brunnenstraße in die Hauptstraße gelegener Fachwerkbau. Am westlichen Gebäudeteil ein bemerkenswerter Geschossversatz mit weit vorkragenden Balkenenden, profilierter Schwelle und Rähm mit Zahnschnitt, die den Bau dem 17. Jh. zugehörig ausweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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