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Fachwerkeinhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jh. mit einer jüngeren Erweiterung. An den Kirchhof angrenzend, bildet der Bau ein eindrucksvolles Ensemble mit der evangelischen Kirche. Er hebt sich durch die Ungestörtheit seines Gefüges hervor und belegt die regionale Tradition des Einhauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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