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Kleinmaßstäbliches Fachwerkwohnhaus aus dem Jahr 1707 mit einem schlichten Gerüstraster aus einfach verriegelten 3/4-Streben an den Eckständern im Obergeschoß. Im Untergeschoß einfach verriegelte Mannfiguren aus starken Hölzern an den Eckständern. An der Unterkante der Schwelle finden sich gedrehte Taubänder, die Füllhölzer werden von einem Schuppenband mit mittigem Wulst hervorgehoben. An den Eckständern des Obergeschosses eingelegter Rundstab mit floralem Dekor und abschließender Maske.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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