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Freistehender, repräsentativer Wohnsitz, dessen Entstehung im Zusammenhang mit dem Ober-Schelder-Hochofenwerk zu sehen ist. Zwei Geschosse über bossiertem Sockel, hohes Walmdach mit Segmentgiebelgauben. Die Ansicht von Westen streng gegliedert, die Eingangsseite mit einem Gebäudevorsprung und der überdachten Treppe aufgelöster. Der ins zweite Jahrzehnt des 20. Jh. zu datierende Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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