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Die Gesamtanlage Driedorf umfasst den Teil des Ortskerns, der auf den planmäßigen Wiederaufbau nach dem Brand von 1819 zurückgeht. Das Ortsbild zeigt eine zeilenförmige Bebauung mit gleichbleibender Ausrichtung des Firstverlaufs in nordost-südwestlicher Richtung auf einem Netz breiter, rechtwinklig sich kreuzender Straßen. Bis auf den Verlauf der Schloßstraße und der beiden Burgen sind Elemente des älteren Ortsbildes nicht erhalten, die Stadtmauern wurden 1819 niedergelegt, die Siedlungsfläche wurde beträchtlich ausgeweitet. Innerhalb des gleichförmigen Straßennetzes hebt sich nördlich der Kirche ein weiter, früher baumbestandener Platz hervor, auf den die neu errichtete, 1827 geweihte Kirche mit einem Mittelrisalit an ihrer nördlichen Längsfront Bezug nimmt. Beim Wiederaufbau der Hofstellen wurde von der Tradition des Einhauses abgegangen, Wohn- und Wirtschaftsteile in voneinander getrennten Zeilen angeordnet, wie es besonders deutlich noch im Bereich der Weiherstraße nachzuvollziehen ist. Diese Veränderung wird in Zusammenhang gebracht mit dem neuen "Planungsträger", der herzoglichen Regierung in Wiesbaden, die mit den örtlichen Wohn- und Wirtschaftsweisen des Dillgebietes vielleicht noch nicht so vertraut war. Die Gesamtanlage wurde aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung ausgewiesen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |