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Rechteckiger, zur Stadtseite hin offener Schalturm der 1819 niedergelegten Stadtmauer. Stadtrechte wurden Driedorf 1305 verliehen, der Ort wird aber schon Ende des 13. Jh. als befestigt bezeichnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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